Steuerliche Gesetzesänderungen ergeben sich zum anstehenden Jahreswechsel nur ganz punktuell und einzelne Vorhaben befinden sich derzeit auch noch im Gesetzgebungsverfahren. Dennoch sind auch aktuell verschiedene Änderungen zu beachten und es ist auf Handlungsbedarf hinzuweisen. Herauszustellen ist die mittlerweile deutliche steuerliche Förderung der Elektromobilität.
Daneben gehen wir ausführlich auf Handlungsbedarf im Hinblick auf den Jahresabschluss zum 31.12.2025 ein. Diesen gilt es vorzubereiten und im Einzelfall können noch Maßnahmen ergriffen werden, um die steuerliche Situation günstig zu beeinflussen.