Als Teil des Reformpaketes hat die Bundesregierung nun auch das Einkommensteuerreformgesetz 2027 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Auch wenn dieses Vorhaben kaum als „Reform“ eingestuft werden kann, so werden sich dennoch für viele Stpfl. Änderungen ergeben. Begünstigt werden sollen insbesondere Arbeitnehmer und Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen.
Dagegen werden sich für Stpfl. mit höheren Einkommen Mehrbelastungen durch die vorgesehene Anhebung des Spitzensatzes bei der Einkommensteuer ergeben. Insoweit gilt es dann Handlungsalternativen zu prüfen.