Entgeltliche Übertragungen unter nahen Angehörigen müssen oftmals im Hinblick auf die begrenzte Möglichkeit der Finanzierung durch den Erwerber mit einer Ratenvereinbarung verknüpft werden. Der BFH hat nun in Abweichung von der früheren Rechtsprechung entschieden, dass solche Ratenvereinbarungen regelmäßig weder zu einer Belastung mit Schenkungsteuer noch zu Kapitaleinkünften führen.
Außerdem gehen wir auf das aktuelle Schreiben der FinVerw zur Abgrenzung des Begriffs der Betriebsstätte ein. Dieser Begriff spielt nicht nur bei der Gewerbesteuer eine Rolle, sondern insbesondere im internationalen Kontext bei der Zuordnung von Besteuerungsrechten. Regelmäßig wird das Besteuerungsrecht in Doppelbesteuerungsabkommen bei gewerblichen oder auch bei freiberuflichen Einkünften dem Betriebsstättenstaat zustehen.