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Steuern 01/2026

Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 treten im steuerlichen Bereich zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die entsprechenden Änderungsgesetze sind erst sehr kurzfristig vor dem Jahreswechsel verkündet worden. Herauszustellen ist insbesondere das Aktivrentengesetz, welches für nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitende Arbeitnehmer – auch in Bestandsfällen – eine Steuerbefreiung von 2 000 € monatlich mit sich bringt.

Daneben ist aber auch auf das aktualisierte Schreiben der FinVerw zur Steuerbefreiung und Pauschalierung der Lohnsteuer für vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten für ein Elektrofahrzeug hinzuweisen. Die bisherige Vereinfachungsregelung, wonach Arbeitgeber monatliche ladeunabhängige Pauschalen für das Laden von Dienstwagen zu Hause steuerfrei zahlen konnten, entfällt zum 31.12.2025 ersatzlos. Ab dem 1.1.2026 ist eine detaillierte Dokumentation der geladenen Strommenge und des Strompreises erforderlich.


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