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Gemeinnützigkeit

Fragen des Steuerrechts werden bei steuerbegünstigten Einrichtungen in Zeiten leerer öffentlicher Kassen immer bedeutsamer. Die Finanzbehörden prüfen seit einigen Jahren verstärkt nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie nach der Existenz von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Aber auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung werden intensiv und restriktiv geprüft. Da die Finanzverwaltung steuerpflichtige Sachverhalte oder die Voraussetzungen für den Verlust der Gemeinnützigkeit in der Regel erst im Rahmen von Betriebsprüfungen feststellt und die Prüfungszeiträume naturgemäß bereits mehrere Jahre zurückliegen, kann es durch Steuernachzahlungen sehr schnell zu einer existenzgefährdenden Situation der gemeinnützigen Einrichtung kommen.

Um das steuerliche Risiko zu minimieren, bieten wir steuerbegünstigten Einrichtungen aller Art umfangreiche kompetente Hilfestellungen an:

  • Überprüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit
  • Zuordnung der Tätigkeiten einer Vermögenssphäre
  • Steuerliche Auswirkungen von Kooperationen
  • Identifizierung von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Steuerliche Mittelverwendungsrechnung
  • Steuerbegünstigung bei Zweckbetrieben
  • Überprüfung im Rahmen des Spendenrechts
  • Sponsoring
  • Strategien zur Vermeidung des Verlustes der Gemeinnützigkeit