Fragen des Steuerrechts werden bei steuerbegünstigten Einrichtungen in Zeiten leerer öffentlicher Kassen immer bedeutsamer. Die Finanzbehörden prüfen seit einigen Jahren verstärkt nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie nach der Existenz von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Aber auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung werden intensiv und restriktiv geprüft. Da die Finanzverwaltung steuerpflichtige Sachverhalte oder die Voraussetzungen für den Verlust der Gemeinnützigkeit in der Regel erst im Rahmen von Betriebsprüfungen feststellt und die Prüfungszeiträume naturgemäß bereits mehrere Jahre zurückliegen, kann es durch Steuernachzahlungen sehr schnell zu einer existenzgefährdenden Situation der gemeinnützigen Einrichtung kommen.
Um das steuerliche Risiko zu minimieren, bieten wir steuerbegünstigten Einrichtungen aller Art umfangreiche kompetente Hilfestellungen an:
Überprüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit
Zuordnung der Tätigkeiten einer Vermögenssphäre
Steuerliche Auswirkungen von Kooperationen
Identifizierung von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Leistungsbeziehungen
Steuerliche Mittelverwendungsrechnung
Steuerbegünstigung bei Zweckbetrieben
Überprüfung im Rahmen des Spendenrechts
Sponsoring
Strategien zur Vermeidung des Verlustes der Gemeinnützigkeit