Das Stiftungswesen hat in den letzten Jahren bereits beträchtlich an Bedeutung gewonnen und wird in Zukunft auch noch verstärkt an Bedeutung gewinnen. "Stiftungen", für viele Privatpersonen und Unternehmer ein Zauberwort im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung. Neben der Vermögensnachfolgeplanung werden Stiftungslösungen verstärkt auch bei kommunalen und kirchlichen Einrichtungen in Betracht gezogen.
Die Errichtung einer Stiftung kann bereits mit einem kleinen Vermögen interessant sein. Je nach persönlichem Beweggrund kommen verschiedene Stiftungen in Betracht.
Beginnend mit der Stiftungsidee beraten wir zukünftige Stifter und Stiftungen bis zu ihrer Errichtung und Genehmigung. Dabei übernehmen wir insbesondere folgende Tätigkeiten:
Prüfung von Stiftungsidee und Stiftermotiv
Erstellung von Konzepten zur Gründung einer Stiftung
Entwicklung von Organisations- und Gestaltungskonzepten für die Stiftungsstruktur, auch im Rahmen von Holding- und Beteiligungsstrukturen
Beratung bei Umwandlung von Rechtsträgern in Stiftungen
Begleitung des Genehmigungsprozesses mit staatlichen und kirchlichen Stellen
stiftungsspezifische steuerliche Beratung
Zustiftungen und Übertragungen sozialer Einrichtungen auf Stiftungen
unselbständige Stiftungen
Nicht nur der Prozess der Errichtung von Stiftungen wird von uns kompetent begleitet, auch bereits bestehenden Stiftungen steht selbstverständlich unser umfangreiches Know-how zur Verfügung.