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Sonderprüfungen

Die Grundlage für Sonderprüfungen können gesetzliche Vorschriften oder eine freiwillige Beauftragung von Aufsichtsorganen, Anteilseignern oder gesetzlichen Vertretern sein. Die Gründe für freiwillig beauftragte Sonderprüfungen können vielfältig sein.

Dieser Servicebereich umfasst insbesondere folgende Bandbreite:

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- und Zwischenabschlüssen
  • Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Ausgliederungen)
  • Werthaltigkeitsprüfung in Verbindung mit Sacheinlagen
  • Geschäftsführungsprüfungen
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Mittelverwendungsprüfungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme
  • Prospektprüfungen
  • Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen
  • Prüfung von internen Kontrollsystemen
  • Prüfung der Internen Revision
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Prüfung über eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung bei insolvenzgefährdeten Unternehmen
 
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